Schulungsgemeinschaft

 A. Grünwald 

Aktuelles


Grundkurs Fliegenfischen 20157

Am 03.06.2017 fand an der idyllisch gelegenen Ilm bei Geisenfeld der Grundkurs Fliegenfischen statt.                  ...mehr lesen



Grundkurs Fliegenfischen 2015

Am 27.06.2015 fan an der idyllisch gelegenen Ilm bei Geisenfeld der Grundkurs Fliegenfischen statt.                  ...mehr lesen

Änderung der AVBayFig

Zum 1. Dezember 2014 tritt die 13. Änderung der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz (AVBayFiG) in Kraft. Die Verordnung wurde im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht, sobald die konsolidierte Fassung der Ausführungsverordnung vorliegt werden wir sie hier bereitstellen.

1. Die Vorschriften über das Prüfungsverfahren werden in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes der Online-Prüfung angepasst.

2. Die Anerkennung außerbayerischer Fischerprüfungen und Fischereischeine wird auf vollwertige Nachweise begrenzt. Das heißt eine „Schmalspurprüfung“ aus anderen Bundesländern, die ohne qualifizierte Vorbereitung und zum Teil nur mündlich abgelegt werden und auf Teilbereiche des Fischereirechts beschränkt sind, können in Bayern nicht zum Erhalt eines Lebenszeitscheins führen.


3. Die Hegene ist bisher als eine besondere Art der Handangel definiert. Die Bauart der Hegene hat sich in Bayern unterschiedlich entwickelt. Die Beschreibung führte zu verschiedensten Auslegungen und Unsicherheiten hinsichtlich der zugelassenen Verwendung. Eine eigene Beschreibung der Bauart der Hegene ist nicht erforderlich, wenn die Definition der Handangel entsprechend erweitert wird. Der Begriff der Hegene wird gestrichen.  Eine Handangel darf künftig bis zu fünf Anbissstellen haben. Eine Anbissstelle kann aus einem Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken bestehen. Wie bisher dürfen auch künftig maximal zwei Handangeln gleichzeitig benutzt werden. Ebenso bleibt die maximale Zahl an Anbissstellen auf sechs begrenzt. Wird also mit zwei Handangeln geangelt, dürfen diese zusammen nicht mehr als sechs Anbissstellen aufweisen.


4. Das Schonmaß des Huchens wird von derzeit 70 cm auf 90 cm heraufgesetzt. Mit der neuen  Regelung soll gewährleistet werden, dass der Bestand an laichfähigen Fischen im Rahmen der fischereilichen Nutzung nicht unter eine kritische Größe fällt, die Fische mehrmals ablaichen können  und sich die Bestände möglichst selbst erhalten.


5. Die Bezeichnung des Weißflossigen Gründlings, Romano gobio albipinnatus ist nicht mehr zutreffend. Richtig heißt es nunmehr Donaustromgründling, Romanogobio vladykovi.

Staatliche Fischerprüfung wird nun auf Onlinesystem durchgeführt

Nachdem die Pilotphase nun abgeschlossen ist und die kleinen Schwierigkeiten entfernt wurden findet die staatliche Fischerprüfung nun ausschließlich Online statt und löst die schriftliche Prüfung ab. Die Prüfungen finden unter Aufsicht in einem Prüfungslokal an einem PC statt. Ihr Kursleiter tägt Ihnen Ihren Ausbildungsstand in der Onlineanwendung ein. Nur wenn das vorgeschriebene Ausbildungsziel erreicht ist, kann die Prüfung freigeschaltet werden.

Grundkurs Fliegenfischen

Am 07.06.2014 fand für die Teilnehmer der Vorbereitungskurse aus dem Jahr 2014 der Grundkurs Fliegenfischen statt. 17 Teilnehmer konnte Kursleiter      A. Grünwald an der idyllisch gelegenen Ilm bei Geisenfeld begrüßen.   ...mehr

Grundkurs Karpfenfischen
  
Am 09.08.2014 fand für die Teilnehmer der Vorbereitungskurse aus dem Jahr 2014 der Grundkurs Karpfenfischen statt. Leider kamen nur ganze 3 Teilnehmer, diese konnten aber schöne Fische fangen.   ...mehr